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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1-1 Anwendung

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verkaufsgeschäfte zwischen dem Hotel VAL-VIGNES (Firma VAL-VIGNES SAS), im Folgenden „das Hotel“ genannt, und seinen Kunden.

VAL VIGNES SAS, Handelsname „Hôtel Val-Vignes“: 23 Chemin du Wall, 68590 Saint-Hippolyte, Frankreich, +33 3 89 22 34 00, contact@valvignes.com, SAS (Vereinfachte Aktiengesellschaft) mit einem Kapital von 4 180 000 EUR, SIRET-Nr. 5018 1901 5000 48, eingetragen im Handelsregister Colmar unter der Nr. TI 501 819 015, Mehrwertsteuernummer FR82501819015.

1-2 Befähigung

Jeder Gast des Hotels bestätigt, dass er die Befähigung hat, sich vertraglich zu binden, d. h. volljährig und nicht entmündigt ist oder unter Vormundschaft steht und die von ihm vertretene Organisation gegebenenfalls zu verpflichten.

1-3 Kein Widerrufsrecht

Gemäß Artikel L. 121-20-4 des Verbrauchergesetzbuches ist das Widerrufsrecht auf Hotelreservierungen nicht anwendbar.

1-4 Preise

Die Preise sind in Euro angegeben. Sofern nicht anders angegeben, ist die Mehrwertsteuer ist stets inbegriffen. Die angezeigten Preise beinhalten nur die in der Buchung ausdrücklich genannten Leistungen. Zu dem in der Buchung genannten Preis kommen bei Rechnungsstellung die zusätzlichen Leistungen des Hotels während des Aufenthalts und die Kurtaxe hinzu. Die auf der Website aufgeführten Preise können ohne Vorankündigung geändert werden und nur der in der Buchungsbestätigung angegebene Preis ist verbindlich.

1-5 Änderung einer Reservierung

Jede teilweise oder vollständige Änderung oder Stornierung muss vom Gast dem Hotel schriftlich mitgeteilt werden. Die Annahme durch das Hotel bedarf der Schriftform. Im Falle von Unstimmigkeiten behält sich das Hotel das Recht vor, die Reservierung zu stornieren und bestimmte Vertragsstrafen anzuwenden.

1-6 Zahlungsarten

Die Bezahlung aller Leistungen erfolgt während Ihres Aufenthalts direkt beim Hotel. Drei Zahlungsarten sind möglich:

  • per Scheck, ausgestellt auf VAL VIGNES, den Sie direkt an das Hotel schicken,
  • per Kreditkarte oder
  • per Banküberweisung.

1-7 Höhere Gewalt

Untere höhere Gewalt fällt jedes von den Parteien unverschuldet eintretende Vorkommnis, das unvorhersehbar und unüberwindbar ist und den Gast oder das Hotel daran hindert, seinen vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise nachzukommen. Dies gilt insbesondere bei Streiks, Aufständen, Unruhen und Verboten von Regierungsbehörden oder staatlichen Stellen.

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass bei höherer Gewalt die beiden Parteien von der Erfüllung ihrer gegenseitigen Vertragspflichten vorübergehend befreit sind und dass jede Partei die dadurch verursachten Kosten zu tragen hat. Der Kunde trägt insbesondere die Mehrkosten, die ihm infolge höherer Gewalt bei seiner Weiterreise entstehen können.

1-8 Umquartierung

Bei absoluter oder teilweiser Nichtverfügbarkeit, die vom Hotel unverschuldet ist − ausgenommen höhere Gewalt −, behält sich das Hotel das Recht vor, die Gäste in einem nahegelegenen Hotel einer gleichwertigen oder höheren Kategorie für den gesamten oder einen begrenzten Zeitraum unterzubringen. Die Kosten für die Umquartierung sind vom Hotel zu entrichten.

1-9 Datenschutzgesetz

Gemäß dem Gesetz L. 78-17 vom 6. Januar 1978 wird der Kunde darüber informiert, dass die an das Hotel übermittelten personenbezogenen Daten (Identität, Adresse) verarbeitet und der CADA übermittelt werden, es sei denn, der Kunde lehnt dies ausdrücklich ab.

1-10 Anwendbares Recht

Jede Reklamation, die berücksichtigt werden soll, muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Hotelaufenthalt eingereicht werden. Wenn der Kunde vom Hotel binnen 30 Tagen keine zufriedenstellende Antwort erhalten hat, kann er sich an den Schlichter „Médiateur du Tourisme et du Voyage“ wenden, dessen Kontaktdaten und Verfahrensmodalitäten auf der Website unter www.mtv.travel abrufbar sind.

Alle Unstimmigkeiten, Beschwerden oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Reservierungsbedingungen eines Aufenthalts, eines Hotelzimmers, einer Mahlzeit oder einer Raumvermietung unterliegen dem französischen Recht und der Zuständigkeit der Gerichte von Colmar.

 

2 – Besondere Geschäftsbedingungen

2-1 – Individuelle Reservierungen

2-1-1 Anwendung

Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen nicht professionellen Einzelgästen und dem Hotel.

Mit der Bestätigung seiner Buchung erklärt der Kunde, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang vorbehaltlos zu akzeptieren. Bei einer Diskrepanz zwischen den Bestimmungen des vom Kunden unterzeichneten Angebots und den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Regelungen des Angebots.

2-1-2 Reservierungsbedingungen

Um die Reservierung zu garantieren, wird der Kunde gebeten, seine Kreditkartennummer mitzuteilen, wobei die Übertragung im gesicherten Modus erfolgt. Die Reservierung ist erst verbindlich und endgültig, wenn der Kunde die Buchungsbestätigung erhalten hat. Die Überweisung einer Anzahlung als Garantie für die Reservierung kann zu bestimmten Jahreszeiten (Weihnachtsmärkte,…), bei mehreren Übernachtungen und bei Pauschalangeboten verlangt werden.

Diese Anzahlungen sind innerhalb einer Frist zu leisten, die bei der Buchungsanfrage mitgeteilt wird. In diesem Fall wird die Reservierung erst nach fristgemäßem Eingang der Anzahlung beim Hotel verbindlich und endgültig. Der Restbetrag des Aufenthalts ist vor Ort im Hotel bei der Abreise oder bei einem längeren Aufenthalt nach jeweils 8 Tagen zu entrichten.

Der Gast wird gebeten, bis 20.00 Uhr im Hotel einzutreffen und das Hotel bei späterer Ankunft zu informieren.

2-1-3 Bedingungen für die Stornierung von Reservierungen, ausgenommen die, die als nicht stornierbar und nicht erstattungsfähig gekennzeichnet sind.

Im Falle einer Reservierung mit Kreditkarte beträgt die gebührenfreie Stornierungsfrist 2 Tage vor dem Anreisedatum (48 Stunden). Bei einer Stornierung von weniger als 2 Tagen wird 1 Übernachtung berechnet.

Im Falle einer Reservierung per Anzahlung wird die Anzahlung unabhängig vom Stornierungsdatum nicht zurückerstattet.

Das Eingangsdatum der Stornierungsanfrage (per E-Mail, Post, Telefon, Fax) gilt als Stornierungsdatum.

Falls der Gast im Hotel nicht erscheint und sein Zimmer nicht storniert hat, wird der Betrag für die gesamte Reservierung abgebucht.

2-2 – Firmengruppen (Seminare, Tourismusfachleute, Hochzeiten)

2-2-1 Anwendung

Zwischen den Veranstaltern und dem Hotel gelten die folgenden Bedingungen. Sie sind ab 10 Zimmern und/oder 10 Gedecken für einen Aufenthalt von gleicher Dauer, inklusive identischer Leistungen und gegen eine Gesamtrechnung anwendbar. Mit der Bestätigung seiner Buchung erklärt der Kunde, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang vorbehaltlos zu akzeptieren. Bei einer Diskrepanz zwischen den Bestimmungen des vom Kunden unterzeichneten Angebots und den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Regelungen des Angebots bzw. des unterzeichneten Vertrags.

2-2-2 Reservierung

Der Vertrag gilt erst dann als endgültig abgeschlossen, wenn:

  • eine Kopie des Dienstleistungsangebots und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit dem Stempel und der Unterschrift des Kunden und dem Vermerk „Bon Pour Accord (unterschriftsreif – mit dem Inhalt einverstanden)“ vor Ablauf der Gültigkeitsdatums des Angebots an das Hotel geschickt wird und
  • die Anzahlung gemäß dem übermittelten Zeitplan abgebucht wurde.
2-2-3 Organisation der Reservierung

Die Zimmer
Der Kunde verpflichtet sich, dem Hotel spätestens 8 Tage vor dem Anreisedatum eine Namensliste der Teilnehmer zuzusenden. Ohne Erhalt dieser Unterlagen behält sich das Hotel das Recht vor, einen Teil der ursprünglich reservierten, aber nicht bestätigten Räumlichkeiten zu nutzen. Das Hotel verpflichtet sich, die Zimmer am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Am Abreisetag müssen sie spätestens um 11.00 Uhr geräumt sein. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder im Falle höherer Gewalt behält sich das Hotel das Recht vor, die Art der Unterbringung zu ändern, die Teilnehmer für den gesamten oder einen begrenzten Zeitraum in einem nahegelegenen Hotel gleicher oder höherer Kategorie bei gleichartigen Leistungen unterzubringen, wobei die Umquartierungskosten zu Lasten des Hotels gehen.

Die Gedecke

Der Kunde muss dem Hotel die genaue Anzahl der voraussichtlichen Gedecke pro Mahlzeit drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitteilen. Eine geringere Anzahl an Gedecken nach dieser Frist gilt als Teilstornierung. Jede Stornierung eines Gedecks ab 3 Tage vor dem Anreisetag wird in Rechnung gestellt. Der Kunde muss seine Menüwahl spätestens acht Werktage vor Veranstaltungsbeginn bestätigen. Über diesen Zeitraum hinaus behält sich das Hotel das Recht vor, selbst eine Auswahl zu treffen.

2-2-4 Stornierung

Die Stornierung der gesamten oder eines Teils der ursprünglichen Reservierung muss dem Hotel schriftlich mitgeteilt werden. Die Änderung von Veranstaltungsterminen gilt als vollständige Stornierung. Sie führt zur Berechnung der folgenden Entschädigungen:

Bei Seminaren:

  • mehr als 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40 % des Angebots,
  • 31 bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 % des Angebots,
  • weniger als 30 Tage oder bei Nichterscheinen (No-show) wird die gesamte Leistung in Rechnung gestellt.

Bei Hochzeiten:

  • mehr als 6 Monate vor Beginn der Hochzeitsfeier 40 % des Angebots,
  • mehr als 60 Tage vor Beginn der Hochzeitsfeier 80 % des Angebots,
  • weniger als 30 Tage oder bei Nichterscheinen (No-show) wird die gesamte Leistung in Rechnung gestellt.
2-2-5 Tarife – Vorauszahlung – Bezahlung

Die Anzahlung wird von der Schlussrechnung vorbehaltlich eventueller Stornogebühren abgezogen. Die Zahlung des Restbetrags erfolgt nach Rechnungserhalt. Bei Zahlungsverzug werden Vertragsstrafen auf Grundlage des 1,5-fachen gesetzlichen Zinssatzes mit einem Mindestbetrag von 40 € ohne MwSt. (vierzig Euro ohne Mehrwertsteuer) erhoben. Die Kosten der Verfahren, die dem Hotel zur Einziehung der Forderungen entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Extras müssen von den Teilnehmern vor Seminarbeginn im Hotel bezahlt werden. Sollten diese Extras von einem oder mehreren Teilnehmer nicht bezahlt werden, wird die Rechnung dem Kunden vorgelegt, der sich verpflichtet, sie nach Erhalt zu begleichen. Das Hotel behält sich das Recht vor, seine Preise ohne Vorankündigung anzupassen.

2-2-6 Allgemeine Haftpflichtversicherung

Der Kunde verpflichtet sich, dem Hotel 8 Tage vor der Veranstaltung eine Bescheinigung über die Haftpflichtversicherung mit der Höhe des Versicherungsbetrags für Feuer- und Wasserschäden zu übermitteln. Bei Nichtvorlage dieser Bescheinigung wird die Veranstaltung de facto abgesagt.